
René Schimanek, ehemaliger Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) und aktuell FPÖ-Stadtrat, steht seit Mittwoch vor dem Schwurgericht in Krems. Die Anklage lautet auf nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Der Prozess hat großes mediales Interesse ausgelöst und findet unter besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit statt.
Der Fall dreht sich um die Veröffentlichung einer Todesanzeige für Schimaneks Vater, Hans-Jörg Schimanek senior, im Dezember 2025. Die auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veröffentlichte Parte enthielt das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" sowie das "Irminsul"-Symbol. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei diesem Symbol um eine Rune aus dem Mittelalter, die auch von der SS-Forschungseinrichtung "Deutsches Ahnenerbe" verwendet wurde.
Die Staatsanwältin führte zu Prozessbeginn weiter aus, dass in Schimaneks Forsthaus in Langenlois, das die Familie seit vielen Jahren nutzt, zahlreiche NS-Devotionalien gefunden worden seien. Ein separates Verfahren zu diesen Funden wurde jedoch eingestellt, da nicht festgestellt werden konnte, ob diese Gegenstände tatsächlich dem Angeklagten gehören. Der aktuelle Prozess konzentriert sich daher ausschließlich auf die Veröffentlichung der umstrittenen Todesanzeige.
Das Schwurgericht in Krems muss nun entscheiden, ob die Veröffentlichung der Todesanzeige mit den genannten Elementen als Verstoß gegen das Verbotsgesetz zu werten ist. Die Verhandlung findet unter den Augen einer interessierten Öffentlichkeit statt, während die rechtliche Bewertung der verwendeten Symbole und Zitate im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht.

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