Lenzing-Aktionäre entscheiden über erweiterten Spielraum bei Veräußerung eigener Aktien

24.03.2026


Lenzing AG, der börsennotierte Faserhersteller mit Sitz in Lenzing an der Ager, hat die Einberufung zu seiner 82. ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht. Das Aktionärstreffen ist für Donnerstag, den 23. April 2026, um 10:00 Uhr MESZ im Kulturzentrum Lenzing in der Johann-Böhm-Straße 1 angesetzt. Grundlage ist die Einladung, die über EQS veröffentlicht wurde und die vollständige Tagesordnung sowie die formalen Rechte der Aktionäre beschreibt.

Auf der Agenda stehen zentrale Governance- und Finanzthemen: Vorgesehen ist die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, inklusive Lageberichten, Corporate-Governance-Bericht und konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Die Aktionäre sollen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für 2025, die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats für 2026, Wahlen in den Aufsichtsrat, den Vergütungsbericht sowie die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 abstimmen.

Besondere Aufmerksamkeit dürfte den vorgesehenen Beschlüssen zur Kapitalpolitik gelten. Unter Tagesordnungspunkt 8a soll der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, erneut ermächtigt werden, für maximal 30 Monate ab Beschlussdatum eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und ersetzt eine vergleichbare, auf der Hauptversammlung vom 18. April 2024 erteilte und nun zu widerrufende Ermächtigung. Unter Punkt 8b ist zudem eine neue Ermächtigung vorgesehen, eigene Aktien in anderer Form als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu veräußern und dabei gegebenenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen; auch diese Kompetenz soll die bisherige, 2024 beschlossene Regelung ablösen.

Die Einladung präzisiert außerdem die Rechte der Anteilseigner. Aktionäre, die einzeln oder gemeinsam mindestens 5% des Grundkapitals halten und diese Beteiligung seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung besitzen, können schriftlich verlangen, zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Ein entsprechendes Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens 2. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, per Post oder Boten an die Firmenadresse in 4860 Lenzing an der Ager, Werkstraße 2, zu Händen von Sébastien Knus, oder per E-Mail an die angegebene Gesellschaftsadresse zugehen. Weitere Unterlagen, darunter der Jahresfinanzbericht 2025 samt Jahres- und Konzernabschluss, Lageberichten sowie der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung, sollen laut Einladung spätestens ab 2. April 2026 auf der Website des Unternehmens zur Verfügung stehen.


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